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Lüftung nach DIN 1946-6

Lüftung nach DIN 1946-6

DIN 1946-6 – Lüftung von Wohnungen nach Norm Planer und Fensterlieferanten stehen heute in der Verantwortung im Bezug auf rechtliche Anforderungen zur Lüftung von Wohnungen. Die grundlegenden Anforderungen werden von der EnEV (Energieeinsparverordnung) sowie der DIN 1946-6 Norm über die Wohnungslüftung geregelt. Die DIN 18017-3 (Entlüftung innen liegender Bäder), und die DVGW-TRGI (Verbrennungsluftversorgung bei Gasthermen etc.) müssen ebenfalls berücksichtigt werden. Was fordert die EnEV? Der § 6, Abs. 1 der EnEV bezieht sich auf die Dichtheit der Gebäudehülle und fordert für Gebäude „…, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist.“ Diese dichte Bauweise hat in der Praxis vermehrt zu erhöhter Raumluftfeuchtigkeit in Gebäuden und Wohnungen geführt, die eine Schimmelbildung zur Folge haben kann. Daher gibt es im § 6, Abs. 2 der EnEV die Forderung zur Einhaltung des „…zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwechsels…“. Diese Forderungen im Zusammenspiel klingen zwar paradox, sind in der Konsequenz der heutigen Bauweise aber durchaus berechtigt. Derjenige Luftwechsel, der früher unkontrolliert über Undichtigkeiten in der Gebäudehülle für die Absenkung der Raumluftfeuchtigkeit gesorgt hat, fehlt in den dichter gewordenen Gebäuden. Um das Raumklima wieder auf ein angenehmes Niveau und ein Maß zu bringen, bei dem die Schimmelbildung vermieden werden kann, werden nun kontrollierte Außenluftdurchlässe gefordert. Damit kann gezielt festgelegt werden, wieviel Luft und vor allem auch wo diese Luft einströmen kann. Was fordert die DIN 1946-6? Dieser Mindestluftwechsel wird in der DIN 1946-6 (Wohnungslüftung) näher beschrieben und definiert. Es muss nach dieser Norm seit 2009 ein Lüftungskonzept erstellt werden bei: Neubauten Austausch von mehr als 1/3 der Fenster Abdichtung von mehr als 1/3 der Dachfläche im Einfamilienhaus. Die zentrale Forderung der DIN 1946-6 bezweckt die Vermeidung von Schimmelpilz, der bei zu dichter Bauweise in Wohnungen entstehen kann. Daher ist eine Lüftungstechnische Maßnahme notwendig, wenn im Rahmen eines Lüftungskonzeptes berechnet wird, dass der natürliche Luftstrom durch Undichtigkeiten der Gebäudehülle (= Infiltration) nicht ausreicht, um die Feuchteschutzlüftung zu gewährleisten. arimeo als zulässiger ALD nach DIN 1946-6 Die DIN 1946-6 über die Lüftung von Wohnungen sieht sogenannte Außenluftdurchlässe (ALD) als Bauteile im Rahmen von Lüftungstechnischen Maßnahmen vor. Diese ermöglichen ein kontrolliertes Strömen von frischer Außenluft in die Wohnung sowie, je nach Konzept, ein Strömen von verbrauchter Raumluft nach außen. Außenluftdurchlässe sind passive Elemente, die aufgrund von Druckdifferenzen zwischen innen und außen die Luftströmung ermöglichen. Sie können in Lüftungskonzepten mit Abluftventilatoren oder Abluftschächten zur Luftnachströmung eingesetzt werden. ALD können aber auch in Konzepten ohne Ventilatoren als alleinige Maßnahme für eine ausreichende Lüftung nach DIN 1946-6 eingesetzt werden (detaillierte
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